Waffenrecht
Kurzübersicht: Österreichisches Waffengesetz von 1996
Stand: 2014, keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Ich interessiere mich für den Besitz einer Schusswaffe:
Einzellader- / Repetierbüchse
- „Kategorie C“
- frei erwerbbar ab 18 Jahren, vorausgesetzt es besteht kein Waffenverbot
- müssen in das Zentrale Waffenregister eingetragen werden
Ich besitze kein waffenrechtliches Dokument und keine Jagdkarte:
- 3 Tage Wartefrist bei Kauf im Waffengeschäft
- keine Wartefrist bei privatem Kauf
- Wichtig: Manche Kaliber (z.B. 7,5×55) sind häufig nur als Vollmantelgeschoße und damit nur mit waffenrechtlichem Dokument zu bekommen!
Ich besitze ein waffenrechtliches Dokument und/oder eine Jagdkarte:
- Keine Wartefristen
Pistole / Revolver
- „Kategorie B“
- genehmigungspflichtig, erfolgt bei der Behörde
- erwerbbar mit waffenrechtlichem Dokument (Waffenbesitzkarte / Waffenpass)
Halbautomatisches Gewehr
- „Kategorie B“
- genehmigungspflichtig, erfolgt bei der Behörde
- erwerbbar mit waffenrechtlichem Dokument (Waffenbesitzkarte / Waffenpass)
Besonderheiten:
- es gibt eine begrenzte Menge halbautomatischer Langwaffen die genehmigt sind
- halbautomatische Kleinkaliber-Langwaffen sind größtenteils genehmigt
- nicht genehmigte halbautomatische Langwaffen sind verbotene Waffen!
Einschüssige Flinte, Doppel- und Bockflinte
- „Kategorie D“
- müssen in das Zentrale Waffenregister eingetragen werden (ausgenommen Altbestand vor 01.10.2012)
- frei erwerbbar ab 18 Jahren, vorausgesetzt es besteht kein Waffenverbot
Ich besitze kein waffenrechtliches Dokument und keine Jagdkarte:
- 3 Tage Wartefrist bei Kauf im Waffengeschäft
- keine Wartefrist bei privatem Kauf
Ich besitze ein waffenrechtliches Dokument und/oder eine Jagdkarte:
- Keine Wartefristen
Repetierflinte
- „Kategorie B“
- genehmigungspflichtig, erfolgt bei der Behörde
- erwerbbar mit waffenrechtlichem Dokument (Waffenbesitzkarte / Waffenpass)
Halbautomatische Flinte
- „Kategorie B“
- genehmigungspflichtig, erfolgt bei der Behörde
- erwerbbar mit waffenrechtlichem Dokument (Waffenbesitzkarte / Waffenpass)
Besonderheiten:
- es gibt einige nicht genehmigte halbautomatische Flinten die verbotene Waffen sind!
Vorderschaftrepetierflinte („Pumpgun“)
- Kategorie A
- verbotene Waffe
- erwerbbar nur mit Ausnahmegenehmigung durch das BMI
Schalldämpfer, Schießkugelschreiber, Flinten unter 90cm Gesamtlänge, Stockdegen, Schlagringe etc.
- verbotene Waffen erwerbbar nur mit Ausnahmegenehmigung durch das BMI
Vollautomatische Waffen, Panzerbüchsen, Maschinenkarabiner, Raumfahrzeuge die für den unmittelbaren Kampfeinsatz gebaut und ausgerüstet sind, Handgranaten etc.
- Kriegsmaterial
- erwerbbar nur mit Ausnahmegenehmigung durch das BMI/BMLV