Waffenrecht

Kurzübersicht: Österreichisches Waffengesetz von 1996

Stand: 2014, keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Ich interessiere mich für den Besitz einer Schusswaffe:

Einzellader- / Repetierbüchse

  • „Kategorie C“
  • frei erwerbbar ab 18 Jahren, vorausgesetzt es besteht kein Waffenverbot
  • müssen in das Zentrale Waffenregister eingetragen werden

Ich besitze kein waffenrechtliches Dokument und keine Jagdkarte:

  • 3 Tage Wartefrist bei Kauf im Waffengeschäft
  • keine Wartefrist bei privatem Kauf
  • Wichtig: Manche Kaliber (z.B. 7,5×55) sind häufig nur als Vollmantelgeschoße und damit nur mit waffenrechtlichem Dokument zu bekommen!

Ich besitze ein waffenrechtliches Dokument und/oder eine Jagdkarte:

  • Keine Wartefristen

Pistole / Revolver

  • „Kategorie B“
  • genehmigungspflichtig, erfolgt bei der Behörde
  • erwerbbar mit waffenrechtlichem Dokument (Waffenbesitzkarte / Waffenpass)

Halbautomatisches Gewehr

  • „Kategorie B“
  • genehmigungspflichtig, erfolgt bei der Behörde
  • erwerbbar mit waffenrechtlichem Dokument (Waffenbesitzkarte / Waffenpass)

Besonderheiten:

  • es gibt eine begrenzte Menge halbautomatischer Langwaffen die genehmigt sind
  • halbautomatische Kleinkaliber-Langwaffen sind größtenteils genehmigt
  • nicht genehmigte halbautomatische Langwaffen sind verbotene Waffen!

Einschüssige Flinte, Doppel- und Bockflinte

  • „Kategorie D“
  • müssen in das Zentrale Waffenregister eingetragen werden (ausgenommen Altbestand vor 01.10.2012)
  • frei erwerbbar ab 18 Jahren, vorausgesetzt es besteht kein Waffenverbot

Ich besitze kein waffenrechtliches Dokument und keine Jagdkarte:

  • 3 Tage Wartefrist bei Kauf im Waffengeschäft
  • keine Wartefrist bei privatem Kauf

Ich besitze ein waffenrechtliches Dokument und/oder eine Jagdkarte:

  • Keine Wartefristen

Repetierflinte

  • „Kategorie B“
  • genehmigungspflichtig, erfolgt bei der Behörde
  • erwerbbar mit waffenrechtlichem Dokument (Waffenbesitzkarte / Waffenpass)

Halbautomatische Flinte

  • „Kategorie B“
  • genehmigungspflichtig, erfolgt bei der Behörde
  • erwerbbar mit waffenrechtlichem Dokument (Waffenbesitzkarte / Waffenpass)

Besonderheiten:

  • es gibt einige nicht genehmigte halbautomatische Flinten die verbotene Waffen sind!

Vorderschaftrepetierflinte („Pumpgun“)

  • Kategorie A
  • verbotene Waffe
  • erwerbbar nur mit Ausnahmegenehmigung durch das BMI

Schalldämpfer, Schießkugelschreiber, Flinten unter 90cm Gesamtlänge, Stockdegen, Schlagringe etc.

  • verbotene Waffen erwerbbar nur mit Ausnahmegenehmigung durch das BMI

Vollautomatische Waffen, Panzerbüchsen, Maschinenkarabiner, Raumfahrzeuge die für den unmittelbaren Kampfeinsatz gebaut und ausgerüstet sind, Handgranaten etc.

  • Kriegsmaterial
  • erwerbbar nur mit Ausnahmegenehmigung durch das BMI/BMLV